FIDLEG/FINIG

Die Gesetze werden voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wir sind nun gespannt auf die zugehörigen Verordnungen. Diese werden die Details für Vermögensverwalter und Trustees regeln. Die Publikation der Verordnungen schafft Klarheit darüber, welche genauen Anforderungen an die zukünftigen Vermögensverwalter und Trustees gestellt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.